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Interventionskraft Bewachungs- & Sicherheitsgewerbe

Qualifizierung zur Interventionskraft gemäß
VdS-Richtlinie


Zielgruppe:

Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Interventionskraft / Alarmverfolgung
  • Alarm- und Revierfahrer
  • Streifenfahrer

Lehrgangsdauer: 3 Tage (24 UE)

Schulungsinhalte (gem. VdS 2172):
1. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
  • Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht
  • Privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz
  • Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften
2. Umgang mit Menschen
  • Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen
  • Grundsätze im Umgang mit Menschen/Kenntnis von Fehlerquellen
  • Grundsätze der Kommunikation/Werkzeug Sprache
3. Dienstkunde
  • Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort
  • Melde- und Berichtswesen
  • Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften
  • Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen
4. Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
  • Verschiedene Sicherungseinrichtungen/GMAs
  • Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen
  • Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik
  • Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/Handhabung von Feuerlöschgeräten
  • Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung/persönliche Schutzausrüstung
  • Zugangs- und andere Kontrollsysteme
5. Schriftliche Wissensfeststellung gemäß VdS 2172
Qualifizierung zur Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie

Qualifizierung zur Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie
im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe.
Ihre kompetente Ausbildung im Sicherheits-Bereich bei BeDeKa.

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Lehrgangsbeginn und Kosten auf Anfrage.